Das Präsidium besteht aus dem/der Präsidenten/in, dem/der 1. Vizepräsidenten/in, dem/der 2. Vizepräsidenten/in und dem/der Schatzmeister/in.
Die Präsidiumsmitglieder sind der gesetzliche Vertreter im Sinne des § 26 BGB.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums allein.