Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit, wovon einer der Vorsitzende oder der Stellvertreter sein muss.