Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 2 höchstens 5 Vorstandsmitgliedern, darunter der*die Vorsitzende(n), der*die Stellvertretende Vorsitzende(n) und der*die Kassenwart(e).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.