Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer und weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB vom 1.Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder vom 2. Vorsitzenden mit einem Vorstandsmitglied vertreten.