Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenverwalter und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Einzelausgaben bzw. wiederkehrende Verpflichtungen in Höhe von mehr als 500 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.