Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Bei mehr als 50 Vereinsmitgliedern wird pro angefangene weitere 50 Vereinsmitglieder jeweils zusätzlich ein Beisitzer in den Vorstand gewählt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.