Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.