Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein. Die beiden weiteren Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt, wenn sie vom Vorsitzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzenden dazu bevollmächtigt werden. Entscheidungen, die Werte über 750,00 DM betreffen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.