| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 10.000,00 DM belasten, ist der Präsident sowie beide Vizepräsidenten bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 10.000,00 DM belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |