Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten mit einem der beiden Vorsitzenden gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften für einzelne Ausgaben mit einem Geschäftswert über 5000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.