Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter) und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter.