Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende.