Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, einem Kassierer und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit eingeschränkt, dass über Rücklagen von mehr als 2.500,00 Euro die Mitgliederversammlung entscheidet.