Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem technischen Leiter für die Wasseranlage. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.