Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3, maximal 5 Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.