Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Personen, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Projektberater und dem Koordinator Jugendfreizeiteinrichtungen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.