| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden jeweils allein oder durch den 1. Kassierer und den 1. Schriftführer gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000,00 DM belasten, ist der 1. Vorsitzende berechtigt. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten und für Rechtsverträge, braucht der Vorstand schriftlich die Zustimmung des erweiterten Vorstandes. |