Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.
Rechtsgeschäfte von 5.000,00 DM bis 20.000,00 DM bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes und über 20.000,00 DM der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.