Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, alle bargeldlosen Bankangelegenheiten ohne Begrenzung sowie Barauszahlungen bis zu einer Höhe von 1.000,00 DM einzeln durchzuführen bzw. zu erhalten.