Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden jeweils allein. Urkunden, welche den Verein verpflichten sollen, sind in der Weise zu vollziehen, dass die 1. Vorsitzende oder die 2. Vorsitzende dem Namen des Vereins ihre eigenhändige Unterschrift beifügt.