Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister, Schriftführer und bis zu drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.