Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem sportlichen Leiter und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht beschränkt sich auf die Höhe des Vereinsvermögens.