Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, dem 1. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden, dem 2. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden und dem Verbandsgeschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.