Der Landesvorstand besteht aus dem Landesvorsitzenden, einem stellvertretenden Landesvorsitzenden und fünf weiteren Landesvorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Landesvorsitzenden und einen stellvertretenden Landesvorsitzenden gemeinsam oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Landesvorstandsmitglied vertreten.