Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier bis sechs Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam.