Der Vorstand im Sinne des § 26 besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei allen Rechtsgeschäften, die eine Größenordnung von 200,00 Euro überschreiten, ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich.