Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.