| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Im Innenverhältnis gilt, dass im Verhinderungsfall des Vorsitzenden und des Stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenwart den Verein vertritt. |