Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten und die beiden Vorsitzenden jeweils einzeln, im übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.