| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.500,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder hierzu schriftlich erteilt ist.
Unterschriftsberechtigt für das Vereinskonto ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. |