Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsvollmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des gesamten Vorstandes einzuholen.