Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 20.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.