Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Jugendwart und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.