Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und den Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart jeweils allein vertreten.