Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Sofern Ehegatten oder Verwandte 1. Grades dem Vorstand gemeinsam angehören, ist eine Vertretung des Vereins nur durch diese beiden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen.