Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sekretär/Schriftführer, dem Verantwortlichen für Ordnung und Sicherheit und dem Verantwortlichen für Logistik und Technik.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.