Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500 EUR nur gemeinsam handeln darf.