Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden und einer stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstand vertreten, wobei jedes Vorstandsmitglied einzeln zur Vertretung berechtigt ist. Die Mitglieder des Vorstandes sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.