Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vereinsvorsitz, dem 2. Vereinsvorsitz, dem Vorstandsmitglied für Finanzen, dem Vorstandsmitglied für Bauen und Ökologie und dem Vorstandsmitglied für Organisation. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vereinsvorsitz oder den 2. Vereinsvorsitz jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.