Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Der Stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten gemeinsam.
Zum Erwerb oder zum Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.