Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Vorstandsvorsitzender) und seinem Stellvertreter (Finanzvorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Ausgenommen davon ist der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und Immobilien. Hier sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter nur gemeinsam vertretungsberechtigt.