Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden sowie dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein. Der 2. Vorsitzende und der Kassierer vertreten den Verein gemeinsam.