Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt:
Zahlungen von einem Wert von mehr als 2.000,00 EUR dürfen nur erfolgen, wenn eine Zahlungsverpflichtung von Vorstand und Beirat beschlossen wurde.
Rechtshandlungen mit einem Wert von über 5.000,00 EUR können nur mit zustimmendem Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden.
Bei Geldtransfers innerhalb der Vereinskonten ist eine solche Zustimmung nicht erforderlich.