Der Vorsitzende vertritt den Verein allein.
Der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt:
Zu Rechtsgeschäften im Wert von über 3.000,00 DM (1.533,88 EUR) ist ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.