| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |