Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei bis sieben Vorstandsmitgliedern. Darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer, der Fachberater und zwei Vorstandsmitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsbefugt.