Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern. Sie vertreten den Verein jeweils einzeln. Ausgenommen von der Einzelvertretungsbefugnis ist der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und die Aufnahme von Krediten höher als 200.000,-- EURO.