| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Sie vertreten den Verein gemeinsam, wobei der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt sind. |