Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.