Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter allein vertreten. Über Konten des Vereins kann der Vorsitzende oder der Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam verfügen.